Da ich vor kurzem ein Bewerbungsgespräch für einen neuen Job hatte, habe ich mich im Zuge dessen auch um die Antragstellung eines Strafregisterauszug gekümmert. In dieses Register werden nämlich alle rechtskräftigen Urteile auf Grund von unterschiedlichen Verbrechen und Vergehen erfasst. Verbrechen sind übrigens all jene strafrechtliche verfolgte Taten, bei denen einem eine Freiheitsstrafe von bis zu über drei Jahren droht. Vergehen sind hingegen alle Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis maximal drei Jahren. Bei leichten Vergehen kommt man in manchen Fällen sogar mit einer Geldstrafe davon.
Weitere interessante Informationen, die ich zu diesem Thema für euch habe:
Im Strafregisterauszug werden also nur jene Übertretungen des Gesetzes eingetragen, welche auch offiziell strafrechtlich verfolgt wurden. Vergehen sind auch nur all jene aufgelistet, bei denen es zu einer Freiheitsstrafe, zu einer höheren Geldbuße, oder es bei der Verhandlung zur Leistung gemeinnütziger Arbeit gekommen ist. Letzteres aber auch nur dann, wenn diese wirklich sehr viele Stunden beträgt. Sonstige Übertretungen werden in der Regel nur dann im Strafregisterauszug aufgelistet, wenn im Zuge dessen gleichzeitig auch ein Berufsverbot verhängt wurde. Den Auszug braucht man aber nicht nur bei der Bewerbung für einen neuen Job, sondern auch beim Einbürgerungsgesuch, beim Erwerb eines Waffenscheines und manchmal sogar, wenn man sich für eine Wohnung bewirbt. Bei der Bewerbung für eine neue Arbeitsstelle darf der Auszug aber immer nur dann verlangt werden, wenn dies im Bezug auf die ausgeschriebene Stelle auch wirklich notwendig ist. Das ist bei Vertrauenspositionen der Fall, oder wenn man beruflich bedingt mit hohen Geldsummen zu tun hat.